Der Deutsche Tipp-Kick®-Verband (abgekürzt DTKV) organisiert den Tipp-Kick-Sport in Deutschland. Alle Vereine, die am Liga- oder Pokalspielbetrieb teilnehmen, gehören dem DTKV an.
Kontakt
Deutscher Tipp-Kick-Verband
Mail: praesidium@dtkv.info
Zweck des DTKV ist es, seinen Mitgliedern eine Grundlage zu sinnvoller Freizeitgestaltung zu geben, was durch folgende Maßnahmen erreicht werden soll:
➢ Gewährleistung eines regelmäßigen und geordneten Mannschaftsspielbetriebs
➢ Vergabe von regionalen und überregionalen Meisterschaften an geeignete Ausrichter
➢ Information der Mitglieder durch regelmäßige Publikationen
➢ Durchführung von Versammlungen (Bundestag bzw. Regionalversammlungen)
Der DTKV besteht aus Clubs, Einzelmitgliedern und Ehrenmitgliedern. Clubs bestehen aus mindestens fünf natürlichen Personen, die wiederum über den Club Mitglieder des Verbands sind. Die Clubs müssen ihren Sitz in Deutschland haben. Ausnahmen wie im Fall der Schweizer Spielgemeinschaft „Baden Hotspurs“ oder des ebenfalls aus der Schweiz stammenden Vereins „Leppard United“ sind jedoch möglich.
Die Einzelmitgliedschaft kann jeder ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiöse und politische Anschauung erwerben.
Die Sektionen
Der DTKV ist in die vier Sektionen „Nord“, „Ost“, „Süd“ und „West“ gegliedert. Die Zugehörigkeit zu einer Sektion richtet sich nach dem Clubsitz.
Zu den einzelnen Sektionen gehören folgende Bundesländer:
Nord: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Ost: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Süd: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz
West: Nordrhein-Westfalen
Der Bundestag
Der Bundestag wird aus den Mitgliedern der Sektionsleitungen und den Mitgliedern des Präsidiums gebildet und tritt einmal jährlich zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Sie soll regelmäßig in den Monaten Mai oder Juni an einem zentralen Ort innerhalb Deutschlands durchgeführt werden.
Der Bundestag nimmt die Jahresberichte der Mitglieder des Präsidiums sowie des Kassenprüfers entgegen. Er berät und beschließt den Haushaltsplan auf Vorlage des Beauftragten für Finanzen. Außerdem berät und beschließt er Satzungs-, Spielordnungs- und Regeländerungen sowie andere Angelegenheiten von überregionaler Bedeutung. Er entscheidet über die Vergabe der Sektionsmeisterschaften und der Meisterschafts- bzw. Pokal-Play Offs. Darüber hinaus wählt er das Präsidium.
Zusammensetzung des Präsidiums
➢ Bundesspielleiter für Einzel- und Mannschaftsspielbetrieb
➢ Bundesmitgliederbetreuer
➢ Beauftragter für Archivierung und Digitalisierung
➢ Beauftragter für Finanzen
➢ Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit und Social-Media-Auftritte
Stimmenverteilung innerhalb des Bundestages
➢ Bundesspielleiter für Einzel- und Mannschaftsspielbetrieb (2)
➢ Bundesmitgliederbetreuer (2)
➢ Beauftragter für Archivierung und Digitalisierung (2)
➢ Beauftragter für Finanzen (2)
➢ Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit und Social-Media-Auftritte (2)
➢ Sektionsleiter Nord
➢ Sektionsleiter Süd
➢ Sektionsleiter West
➢ Sektionsleiter Ost
➢➢➢ Die beiden Sektionen mit den meisten Vereins– sowie Einzelmitgliedern erhalten je 3 Stimmen, die beiden Sektionen mit den wenigsten Mitgliedern erhalten je 2 Stimmen. Somit haben die Sektionsleiter ebenfalls 10 Stimmen.
= Insgesamt 20 Stimmen