Denkst Du mit Deinen Freunden darüber nach, einen Tipp-Kick-Club zu gründen und am Spielbetrieb des DTKV teilzunehmen?
Jens Foit, der MITGLIEDERBETREUER des DTKV, steht Euch mit Rat und Tat zur Seite, beantwortet Eure Fragen und versorgt Euch mit allen Informationen zur Clubgründung. Seine E-Mail-Adresse lautet: mitgliederbetreuer@dtkv.info
Der Stichtag für die Anmeldung Eurer Mannschaft zum Spielbetrieb ist jeweils der 15. Dezember eines jeden Jahres.

Junge Clubs vor dem Freundschaftsspiel: Der TKC Balingen Headbangers und die TKG Weiler
Vorteile eines Beitritts zum DTKV
➢ Teilnahme am regelmäßigen und geordneten Mannschaftsspielbetrieb
➢ Information der Mitglieder durch regelmäßige Publikationen
➢ Bestellmöglichkeit von Spielmaterial im Mitgliedershop
➢ Teilnahme an Versammlungen (Bundestag bzw. Regionalversammlungen)
Der DTKV besteht aus Clubs, Einzelmitgliedern und Ehrenmitgliedern. Clubs bestehen aus mindestens fünf natürlichen Personen, die über ihre Clubmitgliedschaft auch Mitglieder des Verbands sind. Die Clubs müssen ihren Sitz in Deutschland haben. Ausnahmen wie im Fall der Schweizer Spielgemeinschaften „Baden Hotspurs“ und „Leppard United“ sind jedoch möglich.
Die Einzelmitgliedschaft kann jeder ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiöser und politischer Anschauung erwerben.
Die Sektionen
Der DTKV ist in die vier Sektionen „Nord“, „Ost“, „Süd“ und „West“ gegliedert. Die Zugehörigkeit zu einer Sektion richtet sich nach dem Clubsitz.
Zu den einzelnen Sektionen gehören folgende Bundesländer:
Nord: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Ost: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Süd: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz
West: Nordrhein-Westfalen