Der Bundestag
Der Bundestag nimmt die Jahresberichte der Mitglieder des Präsidiums sowie den Kassenbericht des Beauftragten für Finanzen und den Bericht des Kassenprüfers entgegen. Nach entsprechenden Beratungen beschließt der Bundestag den Haushaltsplan, über die Anträge der Sektionen und Mitgliedern des Präsidiums sowie über die Anträge zu den einzelnen Ordnungen. Der Bundestag trifft grundsätzlich die Entscheidung über die Auslegung oder Änderung von Satzungs-, Spielordnungs- und Regelfragen sowie über sämtliche Regelungen zu den einzelnen Ordnungen. Der Bundestag vergibt Meisterschaften des Einzel- und des Mannschaftsspielbetriebes und legt den Rahmenterminkalender fest.
Welche Funktionsträger gehören dem Bundestag an?
Der Bundestag wird gebildet aus dem jeweiligen Sektionsleiter oder dessen Stellvertretern als Delegierten der jeweiligen Sektion und den Mitgliedern des Präsidiums. Ehrenmitglieder sowie der Kassenprüfer gehören dem Bundestag mit beratender Stimme an.
Wie häufig im Jahr findet der Bundestag statt?
Der Bundestag tritt jährlich zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Bei wichtigen Anliegen können außerordentliche Bundestage einberufen werden.
Wo kann ich die Bundestagsprotokolle einsehen?
Die jeweils letzten beiden Bundestagsprotokolle können auf dieser Seite eingesehen werden. Ältere Bundestagsprotokolle sind unter dem Reiter “Service” im “Downloadbereich” abgelegt.
Die Regionalversammlung
Der Regionalversammlung gehören die Vereine und die Einzelmitglieder der jeweiligen Sektion an. Sie ist zuständig für alle Belange ihrer Sektion. Sie wählt einen Stellvertreter, der als Sektionsleiter die Sektion beim Bundestag vertritt. Die Regionalversammlung kann beschlossene Anträge an den Bundestag zur Beschlussfassung weiterreichen.
Wie häufig im Jahr finden die Regionalversammlungen der verschiedenen Sektionen statt?
Die Regionalversammlung ist in allen Sektionen einmal im Geschäftsjahr durchzuführen und sollte grundsätzlich innerhalb von maximal 400 Tagen nach der letzten Regionalversammlung erfolgen. Sie sollen dabei zeitlich möglichst so vor dem Bundestag stattfinden, dass ihre Anträge mindestens zwei Wochen vor dem Bundestag eingereicht werden können. Bei wichtigen Anliegen können außerordentliche Regionalversammlungen einberufen werden.
Wo kann ich die Protokolle der Regionalversammlungen einsehen?
Die Protokolle der Regionalversammlungen sind unter dem Reiter “Service” im “Downloadbereich” abgelegt.