Über uns
* Die Wortmarke „Tipp-Kick“ ist ein eingetragenes Warenzeichen der Firma TIPP-KICK GmbH.
Zweck des Deutschen Tipp-Kick-Verbandes (DTKV)
Zweck des Deutschen Tipp-Kick-Verbandes ist die Förderung des Tischfußballsports in Form des Tipp-Kick-Sports. Dieser Zweck soll durch die Förderung von Begegnungen gleichgesinnter Personen im Rahmen sportlicher Leistungsvergleiche sowie Festigung dieser Beziehungen erreicht werden. Laut Satzung soll dieser Zweck insbesondere verwirklicht werden durch:
- Aktive Förderung und Unterstützung einer nachhaltigen Jugend- und Nachwuchsarbeit im Tipp-Kick-Sport
- Gewährleistung eines regelmäßig und geordnet durchgeführten Spielbetriebs
- Vergabe eines Meisterschafts-Play-Off-Turnier für Mannschaften
- Vergabe eines Pokal-Play-Off-Turniers für Mannschaften
- Vergabe einer Deutschen Einzelmeisterschaft
- Vergabe von Einzelmeisterschaften für die Sektionen Nord, Ost, Süd und West
- Bereitstellung von allgemeinen Informationen zur Gewinnung von neuen Mitgliedern
- Berichterstattung über aktuelle Ereignisse und Ergebnisse
Welche Grundsätze vertritt der DTKV?
Jede Person kann die Mitgliedschaft erwerben ohne Rücksicht auf Geschlecht, sexuelle Identität, Alter, Behinderung, Abstammung, Sprache, Heimat, ethnische Herkunft, Glauben, Religion oder Weltanschauung.
Der DTKV ist konfessionell und parteipolitisch neutral. Er tritt für einen manipulations- und dopingfreien Sport ein und bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Der DTKV toleriert keinerlei Gewalt, Diskriminierung, rassistische Benachteiligungen oder sexuellen Missbrauch und setzt sich für die Gleichstellung aller Menschen ein.
Datenschutz und damit auch der Schutz der Persönlichkeitsrechte sind dem Deutschen Tipp-Kick-Verband ein sehr wichtiges Anliegen, daher werden personenbezogene Daten unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet.
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Wo finde ich die Ansprechpartner des Verbandes?
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Wer kann Mitglied des DTKV werden?
Der Deutsche Tipp-Kick-Verband (DTKV) besteht aus Vereinen, Einzelmitgliedern und vom Verband ernannten Ehrenmitgliedern. Dementsprechend können sich Vereine mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland genauso wie Einzelmitglieder für eine Mitgliedschaft anmelden.
Um mehr Informationen zu einer Mitgliedschaft beim DTKV zu bekommen, klicke auf den Button!
Wie ist der DTKV regional gegliedert?
Da der DTKV in die vier Sektionen Nord, Ost, Süd und West gegliedert ist, gehört jeder Verein einem der vier Sektionen an. Zu den einzelnen Sektionen gehören folgende Bundesländer:
Sektion Nord: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Sektion Ost: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Sektion Süd: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Sektion West: Nordrhein-Westfalen
Je nach der geographischen Lage innerhalb der Sektion, können Vereine auf Antrag anderen Sektionen zugeordnet werden.
Klicke auf den Button um eine Deutschlandkarte mit allen aktuell im Spielbetrieb angemeldeten Mannschaften zu sehen!
Wie ist die Verbandsarbeit geregelt?
Der Deutschen Tipp-Kick-Verband hat sich eine Satzung und zur Regelung der verbandsinternen Abläufe Verbandsordnungen (z. B. „Beitrags- und Finanzordnung“, „Spielordnung“, „Datenschutzordnung“, „Ehrenordnung“) gegeben. Die gesamte Verbandsarbeit wird ehrenamtlich durchgeführt.
Klicke auf den Button, um auf die Unterseite zu gelangen, wo du die aktuelle Satzung und Ordnungen herunterladen kannst!
Welche Organe hat der DTKV?
Die Organe des DTKV sind:
- die Regionalversammlungen
- der Verbandsausschuss
- das Präsidium
- der Bundestag
Welche Aufgaben hat die Regionalversammlung?
Der Regionalversammlung gehören die Vereine und die Einzelmitglieder der jeweiligen Sektion an. Sie ist zuständig für alle Belange ihrer Sektion. Sie wählt einen Stellvertreter, der als Sektionsleiter die Sektion beim Bundestag vertritt. Die Regionalversammlung kann beschlossene Anträge an den Bundestag zur Beschlussfassung weiterreichen.
Welche Aufgaben hat der Verbandsausschuss?
Der Verbandsausschuss umfasst die Sektionsleiter aller Sektionsleitungen. Aufgaben des Verbandsausschusses sind die Organisation des Bundestages sowie die Aufsicht über die Arbeiten des Präsidiums als Vorstand des Verbandes. Die weiteren Aufgaben sind in der Satzung beschrieben.
Welche Funktionsträger gehören dem Präsidium an?
Das Präsidium ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB und besteht aus fünf Mitgliedern:
- Beauftragte*r für Öffentlichkeitsarbeit und Social-Media-Auftritte
- Beauftragte*r für Finanzen
- Bundesspielleiter*in für Einzel- und Mannschaftsspielbetrieb
- Bundesmitgliederbetreuer*in
- Beauftragte*r für Archivierung und Digitalisierung
Welche Funktionsträger gehören dem Bundestag an?
Der Bundestag wird gebildet aus dem jeweiligen Sektionsleiter oder dessen Stellvertretern als Delegierten der jeweiligen Sektion und den Mitgliedern des Präsidiums. Ehrenmitglieder sowie der Kassenprüfer gehören dem Bundestag mit beratender Stimme an.
Welche Aufgaben hat der Bundestag?
Der Bundestag nimmt die Jahresberichte der Mitglieder des Präsidiums sowie den Kassenbericht des Beauftragten für Finanzen und den Bericht des Kassenprüfers entgegen. Nach entsprechenden Beratungen beschließt der Bundestag den Haushaltsplan, über die Anträge der Sektionen und Mitgliedern des Präsidiums sowie über die Anträge zu den einzelnen Ordnungen. Der Bundestag trifft grundsätzlich die Entscheidung über die Auslegung oder Änderung von Satzungs-, Spielordnungs- und Regelfragen sowie über sämtliche Regelungen zu den einzelnen Ordnungen. Der Bundestag vergibt Meisterschaften des Einzel- und des Mannschaftsspielbetriebes und legt den Rahmenterminkalender fest.
Hier siehst du unsere Tipp-Kick-Familie in einem Facebook Imagefilm!