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Beschlüsse des Bundestages 2016 im Überblick

Im Vorgriff auf die Veröffentlichung des Bundestagsprotokolls 2016 hier nun die Beschlüsse des Bundestages über die Vergabe der nächsten großen Turniere sowie die Änderungen und Ergänzungen für die Spielordnung.

 

Die Beschlüsse des DTKV-Bundestages 2016

Vergabe von Turnieren:

Süddeutsche Einzelmeisterschaft 2017:
Hirschlanden

Westdeutsche Einzelmeisterschaft 2017:
Bornheim

Ostdeutsche Einzelmeisterschaft 2017:
Berlin

Norddeutsche Einzelmeisterschaft 2017 :
Frankfurt (weil es bis zur Bewerbefrist aus dem Norden keinen Bewerber gab)

Deutsche Einzelmeisterschaft 2018:
Berlin

 

Änderungen in der Spielordnung:

Anzahl Nachmeldungen
Auch Vereine mit nur einer Mannschaft dürfen unbegrenzt Nachmeldungen in der Liga einsetzen. (bislang nur der untersten Mannschaft von Vereinen mit mindestens 2 Mannschaften erlaubt).
Beschränkung auf Regional- und Verbandsliga-Mannschaften.

Feste Termine in der 2.Bundesliga Nordost
Die 3er Spieltage in der 2. Liga NordOst werden wie in der 1. Liga festgelegt, jedoch nicht am gleichen Wochenende wie die 1. Liga. Die Termine werden vom Bundesspielleiter festgelegt.

Gruppenstärke bei Sektionsturnieren
Bei Turnieren dürfen ab der 2.Runde nur noch gleichstarke (entweder 5er oder 6er-Gruppen) gespielt werden.

Entfallen der Platzierungsspiele bei der DEM und Sektionsmeisterschaften
Bei den Sektionsturnieren und der Deutschen Einzelmeisterschaft findet nach der Endrunde nur noch das Finale statt, die Platzierungsspiele entfallen. Die Endplatzierung ergibt sich aus dem Abschneiden in der jeweiligen Gruppe.

Wertige Pokale für die großen Einzeltitel
Für die Sieger der Sektionsturniere und der DEM stellt der Verband „wertige“ Pokale zur Verfügung, um den Stellenwert eines Sektionstitels bzw. der Deutschen Meisterschaft zu untermauern.

Turnierabgabe auch für Zweitturniere
Durch die Hinzunahme der früheren Lucky-Loser-Turniere in die Rangliste hat sich der Arbeitsaufwand zum Einpflegen der Ergebnisse nahezu verdoppelt.
Auch hier gibt es ab sofort eine Abgabe von 0,50€ pro Teilnehmer an den DTKV.

Regelung Startgeld U18
Bei Turnieren startende U18-Spieler zahlen ab sofort kein Startgeld mehr an den Veranstalter.
Nach dem Turnier bekommt der Veranstalter 4,-€ pro U18-Teilnehmer erstattet.

 

Zusatz zum Ligaspielbetrieb:

A.1.1.7  AB – UND AUFSTIEG 2. Bundesliga:

Alte Regelung:
3 Steigen 2 Mannschaften aus der Bundesliga in dieselbe 2.Bundesliga ab, so spielt diese 2.Bundesliga in der darauffolgenden Saison mit 10 Mannschaften.
wird geändert in:
3 Steigen 2 Mannschaften aus der Bundesliga in dieselbe 2.Bundesliga ab, so steigt in der laufenden Saison zusätzlich die Mannschaft auf dem drittletzten Platz in die für diese Mannschaft zuständige Regionalliga ab.
(Somit ist immer die Sollstärke von 9 Mannschaften in den 2.Bundesligen garantiert.)

Zusatz zu den Kadermeldungen im Liga- und Pokalspielbetrieb:
Ein Spieler, der ein Spiel in der Liga oder Pokal für einen Verein absolviert hat, darf bis zum Ende der laufenden Saison nur in diesem Verein eingesetzt werden.
Diese Regelung gilt für beide Wettbewerbe.

 

Zusatz zum Pokalspielbetrieb:

A.2.3.6 SPIELGEMEINSCHAFTEN
Spielen 2 Vereine bereits in der Liga als Spielgemeinschaft, so darf diese auch im Pokal in der Sektion des erstgenannten Vereines im Pokal starten.

Strafenkatalog:
Nichtantreten zu Pokalspielen bis zum Achtelfinale:
Wird auf 125€ erhöht.

 

 

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